Im Notfall
Eine Person, mit der Sie zusammen sind oder waren, misshandelt Sie körperlich oder seelisch oder droht damit. Das können Sie tun:
Rufen Sie die Polizei 110!
Die Polizei kann z. B. denjenigen der gewalttätig ist verpflichten, die gemeinsame Wohnung für 10 Tage zu verlassen.
Was können Sie tun?
- Sie können sich durch eine/einen Anwältin/Anwalt rechtlich beraten lassen.
- Sie oder eine/ein Anwältin/Anwalt können beim zuständigen Amtsgericht eine Wohnungszuweisung und ein Kontakt- und Näherungsverbot nach dem Gewaltschutzgesetz beantragen.
- Sie können sich an die Frauenberatungsstelle wenden und erhalten dort Informationen, Beratung und Unterstützung bei allen notwendigen Schritten.
- Wenn Sie sich nicht sicher fühlen.
Sie können Zuflucht in einem Frauenhaus suchen! Nehmen Sie wichtige Dokumente für sich (und ihre Kinder) mit, wenn Sie die Wohnung verlassen.
Weitergehende Informationen und Hilfe
Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“
Tel. 116 016 (kostenlos, in vielen Sprachen / 24 Stunden)
Frauenhaus Warendorf
Tel. 02581-78018
Frauenhaus Telgte
Tel. 02504-5155
telgte@frauenhaus-und-beratung.de
Weitere Frauenhäuser
Sie können auch mit einem Frauenhaus außerhalb des Kreis Warendorf Kontakt aufnehmen.
www.frauen-info-netz.de
Frauenberatungsstelle / Fachstelle gegen sexualisierte Gewalt
Tel. 02521-16887
Frauenberatungsstelle Warendorf
Tel. 02581-60975
Hilfe und Unterstützung nach SEXUALISIERTER Gewalt
Zu Sexualisierter Gewalt zählen
- (versuchte) Vergewaltigung
- Sexueller Missbrauch in der Kindheit
- Sexuelle Gewalt in Ehe und Partnerschaft
- Sexuelle Nötigung
- Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz
- Sexuelle Belästigung im Alltag (verbal, taxierende Blicke, „zufällige“ Berührungen, An grabschen, am Telefon, im Internet)
Jede Frau unabhängig vom Alter, Aussehen, sozialen, kulturellen, religiösen Hintergrund, unabhängig vom Bildungsstand oder ihrer Lebensweise kann betroffen sein. Ein bestimmtes Verhalten, das vor Übergriffen schützt, gibt es nicht.
Die meisten Täter*innen kommen aus dem sozialen oder familiären Umfeld.
Welche Folgen hat sexualisierte Gewalt?
Sexualisierte Gewalterfahrungen können die Gesundheit und den Lebensalltag auch nach langer Zeit sehr belasten.
Welche Unterstützungsangebote gibt es?
- Die Frauenberatungsstelle/Fachstelle gegen sexualisierte Gewalt in Beckum bietet Betroffenen persönliche und telefonische Beratung (auf Wunsch auch anonym) an. Fachberaterinnen informieren über medizinische und therapeutische Versorgungsmöglichkeiten und beraten zu Themen wie (anonyme) Spurensicherung, Strafanzeige, Gerichtsverfahren.
- Anonyme Spurensicherung (ASS) kann für ein mögliches Strafverfahren wichtig sein, um Spuren sichern zu lassen. Nicht jedes Krankenhaus bietet eine ASS an.
- Die Gewaltopferambulanz in Münster gehört zur Rechtsmedizin der Universitätsklinik Münster. Sie sichert im Rahmen der anonymen Spurensicherung Tatspuren und kann sie bis zu 10 Jahre im Institut aufbewahren. Das gibt Betroffenen Zeit, sich für oder gegen eine Anzeige zu entscheiden.
Anschrift der Gewaltopferambulanz:
Röntgenstraße 23; 48149 Münster; Tel. 0251-8355160 - Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen ist ein Hilfeangebot für Frauen, die von Gewalt betroffen sind. Unter der Nummer 116 016 und durch Online-Beratung können Sie sich rund um die Uhr anonym, kostenfrei und mehrsprachig beraten lassen.